Einleitung:
Obwohl die Augenheilkunde in den letzten Jahrzehnten enorme Fortschritte gemacht
hat, gibt es doch immer wieder Diagnosen, die keine andere Wahl lassen, als ein
Auge teilweise oder ganz zu entfernen.
So sind hauptsächlich primäre bösartige Tumoren des Auges, (z.B. Aderhautmelanome),
die aufgrund ihrer Größe, Wachstumscharakteristika oder des Ausbreitungsgebietes
nicht den augenerhaltenden Therapien zugänglich sind, ein Grund zur Entfernung des
Augapfels.
Auch bei Menschen mit schmerzhaften Endstadien bei bestimmten Formen des grünen
Stars, der bereits zur Erblindung geführt hat, ist oft aufgrund der unerträglichen
Schmerzen eine solche Operation die einzige Alternative.
Eine weitere Gruppe leidet nach schweren Traumen, die zur Eröffnung des Augapfels
oder zum Eindringen eines Fremdkörpers geführt haben, unter einer schmerzhaften
Augenschrumpfung. Da es sich meist um erblindete Augen handelt und die Gefahr besteht,
dass der Körper eine Abwehrreaktion gegen das kranke Auge startet, die auch das
gesunde Auge befällt (Sympathische Ophthalmie), ist die Entfernung des Auges angeraten
um folgenschwere Komplikationen zu verhindern.
Bei Kindern und Säuglingen gibt es neben den oben aufgeführten Gründen auch kindliche
Formen des Glaukoms, die in manchen Fällen Anlass zur Augapfelentfernung sind.
Außerdem unterscheidet man unter den schon in der Schwangerschaft angelegten Fehlbildungen
der Augen grundsätzlich 3 Gruppen von Befunden. Zum ersten sind das Säuglinge, die
in den frühen Monaten der Schwangerschaft keine Augäpfel ausgebildet haben und mit
Anophthalmen geboren werden. Der zweiten Gruppe werden die extrem
kleinen Augäpfel zugeordnet, und unter der dritten Gruppe versteht man die kleinen
Augäpfel, Mikrophthalmen genannt.
Augen, die durch äußere Einflüsse stark beschädigt wurden, erleiden häufig eine
große Funktionseinschränkung bis hin zur Erblindung. Hierzu zählen z.B. starke Verätzungen
der Augenoberfläche mit anschließender Nekrotisierung, Eintrübungen oder Wucherungen
der Hornhaut.
Auch kommt es zu Stich- und Stoßverletzungen, die neben der Funktionseinbuße des
Auges eine Schrumpfung des Augapfels nach sich ziehen und eine kosmetische Versorgung
erfordern.
Jede dieser Gruppen erfordert eine differenzierte Vorgehensweise bei der späteren
kosmetischen Versorgung.
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